wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit, besinnliche Festtage und einen tollen Jahreswechsel. Gleichzeitig bedanken für uns bei allen Mandanten, Mitarbeitern und
mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für die Jahre 2024 und 2025 ausgeweitet. Betriebe des Produzierenden Gewerbes…
Firmenfitnessprogramme haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, da sie sowohl der Mitarbeiterbindung als auch der Mitarbeitergewinnung…