Ab 2026 werden die meisten Steuerbescheide grundsätzlich nur noch elektronisch vom Finanzamt bekanntgegeben. Damit entfällt die Bekanntgabe als Papierbescheid. Wenn Sie nicht widersprechen, wird
wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit, besinnliche Festtage und einen tollen Jahreswechsel. Gleichzeitig bedanken für uns bei allen Mandanten, Mitarbeitern und
mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für die Jahre 2024 und 2025 ausgeweitet. Betriebe des Produzierenden Gewerbes…