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Steuererklärungen 2024 - Belege jetzt abgeben!

Wir sind

  1. gut,
  2. schnell und
  3. günstig!

 

Sie dürfen sich zwei Sachen aussuchen! 

 

Diesen Satz kennen Sie von der Homepage. Wie alle Mandanten erwarten Sie von uns beste und fristgerechte Leistungen. Logisch ist, dass wir für jede Beratung und jede Steuererklärung ausreichend Zeit benötigen. Dem Erfordernis "ausreichend Zeit" stehen die unterschiedlichen Abgabe- und Übermittlungsfristen gegenüber. Bestimmte Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse an den Bundesanzeiger übermitteln. Als Steuerpflichtige haben Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen.

 

Während die Übermittlungsfristen für Jahresabschlüsse an den Bundesanzeiger mit dem 31.12. des Folgejahres bisher gleichgeblieben sind, werden die Abgabefristen für Steuererklärungen jährlich neu durch die Finanzverwaltung festgelegt. Zuletzt wurden sie durch die Corona-Krise großzügig verlängert. Aktuell werden sie allerdings wieder auf den ursprünglichen Stand verkürzt. Für die von Steuerberatern betreuten Steuerpflichtigen gelten aktuell folgende Abgabefristen:

 

  • Für 2023 sind die Erklärungen spätestens abzugeben bis zum 02.06.25.
  • Für 2024 sind die Erklärungen spätestens abzugeben bis zum 30.04.26.
  • Für 2025 sind die Erklärungen spätestens abzugeben bis zum 01.03.27.

 

Durch die Verkürzung der Fristen stehen uns zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärungen jedes Jahr also 1 bis 2 Monate weniger Zeit zur Verfügung. Erschwerend kommt hinzu, dass immer mehr Mandanten ihre Unterlagen immer später (oder sogar verspätet) bei uns zur Bearbeitung einreichen. Das Zusammenspiel dieser beiden Entwicklungen löst bei uns immer größere saisonale Arbeitsüberlastungen aus. Mit einer frühzeitigen und vollständigen Belegübergabe helfen Sie uns diese Überlastungen zu vermeiden!

 

Da wir der Verantwortung gegenüber unseren Mandanten und Mitarbeitern gerecht werden wollen, haben wir zur Entzerrung und besseren Verteilung des Jahresarbeitsaufkommens nachfolgende Maßnahmen eingeführt:

 

Wir bitten Sie Ihre Unterlagen für die Bearbeitung der Steuererklärungen ab 2024 bis spätestens 9 Monate vor Ablauf der o.g. offiziellen Abgabefristen an uns zu übersenden.

 

Konkret bedeutet das für

 - die Steuererklärungen 2024 die Abgabe bei uns bis spätestens 31.07.25.

 - die Steuererklärungen 2025 die Abgabe bei uns bis spätestens 31.05.26.

 

Für Ihre Mithilfe belohnen wir Sie mit konstanten Honoraren in gewohnter Art und Weise!

 

Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass Mandanten, die bei uns Umplanungen, Überstunden und Wochenendarbeiten notwendig werden lassen, mit folgenden Honoraraufschlägen rechnen müssen:

 - bei Belegübergabe innerhalb 9 Monate vor Abgabefrist: Honoraraufschlag 25%

 - bei Belegübergabe innerhalb 6 Monate vor Abgabefrist: Honoraraufschlag 50%

 - bei Belegübergabe innerhalb 3 Monate vor Abgabefrist: Honoraraufschlag 75%

 - bei Belegübergabe innerhalb 1 Monats vor Abgabefrist: Honoraraufschlag 100%

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Nutzen Sie für Ihre Einkommensteuerunterlagen bitte Ihr PLAN-B-Portal "Meine Steuern". Für das Merkblatt "Notwendige Belege für die Einkommensteuerberatung" klicken Sie hier

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! 
Ihr Team von PLAN B

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