wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit, besinnliche Festtage und einen tollen Jahreswechsel. Gleichzeitig bedanken für uns bei allen Mandanten, Mitarbeitern und
mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für die Jahre 2024 und 2025 ausgeweitet. Betriebe des Produzierenden Gewerbes…