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Thema des Monats: Kryptowährungen - oder die Renaissance der Selbstanzeige?

einen oder anderen dazu gebracht haben, falsch verstandene Steueroptimierungen zu betreiben. Mit dem 01.01.26 tritt hier eine gravierende Steueränderung in Kraft, die unter Umständen zum Handeln zwingen könnte. Durch das Kryp­tower­te-Steu­er­trans­pa­renz­ge­setz (KSt­TG) werden die Handelsplattformen und Portale ab dem 01.01.26 zur Meldung umfassender Angaben an das Finanzamt verpflichtet. Da die Meldepflicht auch  rückwirkend für alte Zeiträume gilt, ist der Datenumzug in ein nichtmeldepflichtiges Portal einer "Steueroase" keine Option! 

 

"Ich frage für einen Freund"

 

Nicht jede Transaktion mit Kryptowährungen muss steuerpflichtig sein. Lesen Sie dazu unser Merkblatt "Kryptowährungen". Sollten Sie feststellen, dass in der Steuererklärung notwendige Angaben über steuerpflichtige Einnahmen fehlen, lesen Sie zusätzlich unser Merkblatt "Kontrollen bei Kapitalanlagen und Selbstanzeige" und buchen einen "Steuerberatertermin".

 

Ihr Team von PLAN B
Wir haben immer einen Plan!

 

 

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