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Merkblatt des Monats Januar: Abgabe von Speisen und Getränken (ab 2026)

Steuersatz – ein Dauerbrenner. Im Kern geht es um eine Problematik, die für Sie als in der Gastronomie tätigen Unternehmer zu den wesentlichen steuerlichen Fragen Ihres Berufs gehört, denn die Kalkulation der Preise ist unmittelbar von dieser Frage abhängig. Lesen Sie hierzu unser Merkblatt "Abgabe von Speisen und Getränken (ab 2026)".

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Ihren Wunschtermin finden Sie hier.

Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Kalkulation Ihrer Speisen und Getränke oder anderen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen. 

Ihr Team von PLAN B
 

 

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