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Digitale Entgeltunterlagen: Ab 2027 verbindlich

eindeutig der jeweiligen beschäftigten Person sowie dem betreffenden Zeitraum zugeordnet sein.

Die Pflicht besteht grundsätzlich bereits seit 2022. Bis zum 31. Dezember 2026 kann unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Befreiung beantragt werden. Neu ist dabei nicht, dass diese Unterlagen geführt werden müssen, sondern die verbindliche elektronische Form und die schnelle digitale Prüfbarkeit.

 

Betroffen sind unter anderem Arbeitsverträge, Nachweise zur Versicherungspflicht, Status- und Beschäftigungsnachweise, Sozialversicherungsmeldungen sowie weitere Unterlagen zu besonderen Beschäftigungssachverhalten.

 

Die rechtliche Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. PLAN B unterstützt Sie bei der Bestandsaufnahme, der Anpassung Ihrer Abläufe und dem Aufbau einer strukturierten digitalen Personalakte – beispielsweise mit DATEV Personal.

 

Bereiten Sie Ihre digitale Personalakte jetzt vor. Für Rückfragen vereinbaren Sie schnell und einfach einen Telefon-Termin.

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