Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 01.01.26 nur noch elektronisch!
der Bescheid digital bereitgestellt (z. B. über ELSTER) und gilt am vierten Tag nach der Benachrichtigung als bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist läuft dann automatisch. Der elektronische Bescheid ist inhaltlich identisch mit dem Papierbescheid.
Wer seine Erklärung noch in Papierform einreicht, erhält seinen Steuerbescheid weiterhin postalisch. Allerdings darf eine Papier-Steuererklärung nur noch in Ausnahmefällen abgegeben werden. Für Steuerkanzleien gilt diese Ausnahmevorschrift nicht, da sie fachlich und technsich entsprechend versiert sind, bzw. sein sollten ;-)
Für PLAN B - Mandanten gilt deshalb:
Steuerbescheide, die auf von uns erstellten Steuererklärungen basieren, werden ab dem 01.01.26 nur noch elektronisch bekanntgeben. Aufgrund der uns erteilten Bekanntgabevollmacht übernehmen wir für Sie den elektronischen Steuerbescheidempfang. Sobald wir ihre Steuerbescheide erhalten haben, werden diese von uns geprüft und zeitnah an Sie weitergeleitet.
Tipp:
Als Mandant haben Sie uns eine steuerliche Vertretungsvollmacht erteilt. Sollte diese Vollmacht noch nicht um eine Bekanntgabevollmacht erweitert worden sein, kommt Frau Laas zur Erledigung der Formalitäten gerne auf Sie zu.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Laas gerne zur Verfügung.
