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Anpassung der Vergütungsverordnung zum 1.7.2025

sind Zeitgebühren ab dem 1.7.2025 nicht mehr im Halbstunden-, sondern im Viertelstundentakt abzurechnen. Ferner wird ein neuer Gebührentatbestand für einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft eingeführt.

Unser Tipp:
Sie wollen keine Preiserhöhung? Arbeiten Sie aktiv mit und geben Ihre Unterlagen möglichst früh ab. So können Sie nicht nur die allgemeine Preiserhöhung, sondern auch die Verspätungszuschläge vermeiden.

Nico Barth &Team PLAN B
Wir haben immer einen Plan

 

 

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