Anpassung der Vergütungsverordnung und Kanzleipreise zum 1.7.2025
sind Zeitgebühren ab dem 1.7.2025 nicht mehr im Halbstunden-, sondern im Viertelstundentakt abzurechnen. Ferner wird ein neuer Gebührentatbestand für einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft eingeführt.
Zum Ausgleich der Inflation passen wir in diesen Zusammenhang wir auch unsere individuellen Kanzleipreise an. Dies gilt für unsere Stundensätze für Beratung, Sonderleistungen in den Bereichen Lohn und Finanzbuchführung sowie die Paket- und Stückpreise. Die Anpassung beläuft sich hier um circa 5%.
Unser Tipp:
Sie wollen keine Preiserhöhung? Arbeiten Sie aktiv mit und geben Ihre Unterlagen möglichst früh ab. So können Sie nicht nur die allgemeine Preiserhöhung, sondern auch die Verspätungszuschläge vermeiden.
Nico Barth &Team PLAN B
Wir haben immer einen Plan