Achtung Fristablauf: Elektronische Kassen müssen bis 31.07.25 gemeldet sein!
Seit dem 01.01.2025 gilt die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) verpflichtend. Diese Mitteilungspflicht wurde zwar schon zum 01.01.2020 eingeführt, war bisher jedoch durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ausgesetzt.
Elektronische Aufzeichnungssysteme können zum Beispiel sein:
- Elektronische Registrierkassen
- PC-Kassensysteme
- Warenwirtschaftssysteme mit integrierter Kassenfunktion
- Taxameter und Wegstreckenzähler (z.B. bei Taxis)
Im Ergebnis läuft die Frist zur Meldung dieser Systeme mit dem 31.07.25 ab. Lesen Sie in unserem Merkblatt "Elektronische Kassensysteme richtig melden – Schritt für Schritt über ELSTER" was und wie zu melden ist. Sie haben Fragen oder wollen die Erledigung der Meldepflicht an uns abgeben? In diesem Fall rufen Sie uns bitte frühestmöglich an oder buchen über unseren Terminservice Ihren Wunsch-Steuerberatertermin. Aufträge für eine fristgerechte Kassenmeldung nehmen wir noch bis zum 30.06.25 an!
Ihr Team von PLAN B
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